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Arbeitsschutz für Gebäudereiniger

Die Gebäudereinigung ist stärker als andere Unternehmen auf gute Arbeitsschutzmaßnahmen angewiesen. Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger sind besonders vielen potentiellen Gefahren ausgesetzt. Dazu kommen Vorgaben und andere gesetzliche Bestimmungen.

Die generellen Regeln und Vorschriften stehen im Arbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus ergeben sich aber noch weitere spezifische Verordnungen je nach Arbeitsbereich und Einsatzgebiet. In der Gebäudereinigung kommt am häufigsten die Gefahrstoff- und Biostoffverordnung zum Tragen.

Diese Gesetze besagen z.B. folgende zwei Maßnahmen umzusetzen:

Bei der systemischen Gefährdungsbeurteilung sollte jedes Einsatzgebiet hinsichtlich seiner Gefahren untersucht und beurteilt werden. So kann Arbeitsunfällen und anderen Risiken vorgebeugt werden. Die Gefahrstoffverordnung beschreibt welche Reinigungsmittel bei falschem Gebrauch gesundheitsschädigend wirken können. Anleitungen und Betriebsanweisungen sind hierbei logischerweise unerlässlich. In der Datenbank WINGIS sind Informationen zu allen gängigen Mitteln aufgeführt.

Ergonomie aus Eigeninteresse

Arbeitsgesetze stehen bekanntlich nicht nur auf dem Papier. Auch die Ergonomie ist ein solches Arbeitsgesetz, das sich am Menschen und seinen Arbeitsbedingungen orientiert. Gerade dort, wo viel körperliche Arbeit geleistet werden muss, gehört die Ergonomie (griech. ergon = Arbeit und nomos = Gesetz) zu den unternehmerischen Selbstverständlichkeiten. Folglich auch im Reinigungsgewerbe …

Da naturgemäß der Arbeitsplatz bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ständig wechselt, setzen wir hier vor allem am Arbeitsgerät und an der Schulung der ‚Körperhaltung‘ an. Früher, um ein einfaches Beispiel zu wählen, wurde das Reinigungstuch in gebückter Haltung über dem Eimer ausgewrungen, heute stehen unsere Beschäftigten in aufrechter Haltung am Reinigungswagen und nutzen die Tuchpresse. Bei der Anschaffung neuer Arbeitsgeräte richten wir unser Augenmerk generell auf die ergonomische Gestaltung aller technischen Hilfsmittel. Eine umfangreiche Einweisung kommt stets hinzu.

Das alles geschieht durchaus aus Eigeninteresse: Mehr als die Hälfte aller Krankheitstage entfallen bundesweit inzwischen auf Skelett-Muskel-Erkrankungen (DAK-Report 2018). Nicht nur das Heben oder Tragen schwerer Lasten ist hierfür verantwortlich, sondern vor allem auch das Arbeiten in ‚Zwangshaltungen‘ oder die Ausführung ständig wiederkehrender Bewegungsabläufe. Sinkende Ausfallzeiten sprechen dabei für den Erfolg unserer ergonomischen Vermeidungsstrategien.

Unsere Kunden dürfen sich deshalb nicht nur über gesundes und motiviertes Personal freuen, sondern auch über bessere Reinigungsergebnisse. Denn die Ergonomie erhöht allemal auch die Qualität der geleisteten Arbeit.

Unfallfreies Reinigen

Satte 40 Prozent aller Arbeitsunfälle im Handwerk der Gebäudereiniger werden durch Stolpern, Ausgleiten oder Stürzen verursacht (Quelle: Berufsgenossenschaft Bau). Zum Beispiel auf rutschigem, unaufgeräumten Untergrund oder durch das Fallen über Kabel oder andere Hindernisse. Von diesen Unfällen hat ein Viertel so schwer wiegende Folgen, dass anschließend eine Rente gezahlt werden muss.

Geeignetes Schuhwerk, eine lückenlose Ausleuchtung des Arbeitsbereiches, sichere Standplätze für Leitern und Hilfsgerät – das Schaffen solcher und weiterer Faktoren führt in der Konsequenz auch zu einer unfallarmen Unternehmenskultur.

Wir zählen darüber hinaus Stress oder Verständigungsprobleme gleichfalls zu den Unfallursachen. Eine unfallvermeidende Arbeitsorganisation wie auch eine regelmäßige Schulung der Teams helfen gleichfalls dabei, die Unfallraten auf unser beispielhaftes Minimum zu senken.

Bei Söffge konnten wir – auch dank einer lückenlosen Arbeitsschutzzertifizierung – die Unfallzahlen weit unter den Durchschnitt senken. Unsere Kunden können sich auf eine reibungslose, sichere und gesunde Umsetzung aller bestellten Dienstleistungen verlassen.