Ergonomie aus Eigeninteresse

Arbeitsgesetze stehen bekanntlich nicht nur auf dem Papier. Auch die Ergonomie ist ein solches Arbeitsgesetz, das sich am Menschen und seinen Arbeitsbedingungen orientiert. Gerade dort, wo viel körperliche Arbeit geleistet werden muss, gehört die Ergonomie (griech. ergon = Arbeit und nomos = Gesetz) zu den unternehmerischen Selbstverständlichkeiten. Folglich auch im Reinigungsgewerbe …

Da naturgemäß der Arbeitsplatz bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ständig wechselt, setzen wir hier vor allem am Arbeitsgerät und an der Schulung der ‚Körperhaltung‘ an. Früher, um ein einfaches Beispiel zu wählen, wurde das Reinigungstuch in gebückter Haltung über dem Eimer ausgewrungen, heute stehen unsere Beschäftigten in aufrechter Haltung am Reinigungswagen und nutzen die Tuchpresse. Bei der Anschaffung neuer Arbeitsgeräte richten wir unser Augenmerk generell auf die ergonomische Gestaltung aller technischen Hilfsmittel. Eine umfangreiche Einweisung kommt stets hinzu.

Das alles geschieht durchaus aus Eigeninteresse: Mehr als die Hälfte aller Krankheitstage entfallen bundesweit inzwischen auf Skelett-Muskel-Erkrankungen (DAK-Report 2018). Nicht nur das Heben oder Tragen schwerer Lasten ist hierfür verantwortlich, sondern vor allem auch das Arbeiten in ‚Zwangshaltungen‘ oder die Ausführung ständig wiederkehrender Bewegungsabläufe. Sinkende Ausfallzeiten sprechen dabei für den Erfolg unserer ergonomischen Vermeidungsstrategien.

Unsere Kunden dürfen sich deshalb nicht nur über gesundes und motiviertes Personal freuen, sondern auch über bessere Reinigungsergebnisse. Denn die Ergonomie erhöht allemal auch die Qualität der geleisteten Arbeit.