Archiv für den Monat: Januar 2019

Handschuhe: Die zweite Haut

Es liegt eigentlich auf der Hand: Schon ständiger Kontakt mit Wasser schadet unserer Haut. Zwar ist das Wasser selbst kein Schadstoff, es verringert aber den natürlichen Fettmantel, der unsere Haut umgibt. Auch deshalb ist das Tragen von Handschuhen im Reinigungsgewerbe Pflicht. Denn unsere Hände sind nun mal das Werkzeug, das dort im Alltag am häufigsten zum Einsatz kommt.

Die verwendeten Einweg-Handschuhe müssen in unserem Unternehmen vier Kriterien erfüllen: 1. Sie müssen sicher vor Schadstoffen schützen. 2. Sie müssen sich leicht wechseln lassen. 3. Sie sollten über anti-allergene Eigenschaften verfügen. 4. Sie sollten beim Tragekomfort ein warmes und trockenes Gefühl vermitteln, und trotzdem eine präzise Griffigkeit bewahren. Wir vertrauen hier übrigens der Firma Vileda.

Derart ‚handlich‘ ausgerüstet, können sich dann auch unsere Kunden darauf verlassen, dass in ihren sanitären Feuchträumen stets perfekte Hygiene herrscht.

Neue TRGS: Besen, Besen, sei’s gewesen …

Neue TRGS: Besen, Besen, sei’s gewesen …

Als Arbeitsgerät im Reinigungsgewerbe hat der gute, alte Besen längst ausgedient. Denn er wirbelt bei der Arbeit in jedem Fall Staub auf, vor allem die gefährlichen A-Stäube, auch Feinstäube genannt, die der menschliche Organismus dann nicht mehr abhusten kann, weil diese Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer sind.

Der Umgang mit diesen ebenso lästigen wie gefährlichen Stäuben wird jetzt durch die geänderten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) schärfer gefasst. Seit dem Januar 2019 sind diese neuen Regeln in Deutschland verbindlich geworden. Für Feinstäube gilt von nun an die TRGS 900 der IFA-Gefahrstoffliste.

Für das Reinigungsgewerbe heißt dies, dass allem Staub möglichst nur noch ‚feucht‘ zu Leibe gerückt werden darf. In selten genutzten, stark verstaubten Örtlichkeiten binden bspw. auch Ölspäne den gesundheitsschädlichen A-Staub sicher ab. Zum Saugen von Gewerbe- und Büroflächen verwenden wir ferner Gewerbesauger mit Filterbeuteln der Staubklasse M. Sie schützen die Mitarbeiter wie auch unser Reinigungspersonal.

Der abgelagerte Staub wird übrigens vor allem dort zu einem größeren Problem, wo noch keine regelmäßige Unterhaltsreinigung erfolgt, wie zum Beispiel auf Baustellen oder in seltener genutzten Räumen. Jeder Gewerbetreibende sollte sich daher überlegen, ob er nicht erfahrene Dienstleister mit dieser Aufgabe betreut, um im Falle einer Kontrolle nicht in Sanktionsmechanismen zu geraten.

Mit unserer Hilfe jedenfalls können Kunden sicher sein, dass der neue Grenzwert von 1,25 Milligramm A-Staub je Kubikmeter nirgends überschritten wird.

Digitalisierung – Zukunft des Reinigungsgewerbes

Das ‚Zukunftsforum Gebäudedienste‘ in Hamburg war für unsere Branche ein Weckruf. Im Zentrum aller Vorträge stand das Thema der Digitalisierung der Arbeit. Schon im Jahr 2022 würden 42 % aller Arbeitsstunden von Maschinen erbracht, prophezeite der Netzökonom Dr. Holger Schmidt in seinem Referat über die „Arbeit 4.0“ im Reinigungsgewerbe.

Einig war man sich darin, dass dieser rapide digitale Wandel nicht nur durch den technischen Fortschritt bewirkt würde, sondern auch und vor allem durch den zunehmenden Mangel an menschlichen Fachkräften. Die Roboter füllen, so gesehen, schlicht Lücken auf dem Arbeitsmarkt, existierendes Personal wächst dagegen zunehmend in die Bereiche Koordination, Logistik, Steuerung und Wartung hinein.

Hinzu kommt, dass auch durch die neuen Möglichkeiten der Architektur extreme Herausforderungen auf die Branche zukommen. Direkt vor dem Tagungssaal hatten die Teilnehmer die Hamburger Elbphilharmonie vor Augen. Prof. Dr. Manfred Helmus von der Bergischen Universität Wuppertal sprach über die gigantische Aufgabe, für diesen Koloss eine perfekte Außenreinigung zu organisieren.

Während Tino Raspe von der DBAB noch über die vollautomatische Reinigung von Bahnhöfen in Deutschland sprach, verrichteten seine Roboter bereits ihre Reinigungsaufgaben im Saal, direkt zwischen den Stuhlreihen der Besucher.

Über Mentalitätsprobleme nicht nur in unserer Branche sprach dann der Experte für das Thema ‚Zukunft der Arbeit‘, Franz Kühmayer: „Wir arbeiten in den Strukturen von gestern mit den Methoden von heute an den Problemen von morgen vorwiegend mit Entscheidungsträgern, die in den Kulturen von vorgestern aufgewachsen sind, und die das übermorgen in den Organisationen nicht mehr erleben werden“, sagte er.

Unsere Kunden dürfen sich hingegen mit Sicherheit darauf verlassen, dass wir ihnen auch in Zukunft perfekte Reinigungserlebnisse liefern werden, selbst wenn dann das leise Surren von Robotern diese Aufgaben erledigen wird.

Mindestlohn? Wir liegen weit darüber …

Seit dem 1. Januar 2019 ist der tarifliche Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk erneut gestiegen – auf 10,56 Euro bei der Innenreinigung und auf 13,82 Euro für die Außen- und Glasreinigung. Damit liegt unser Gewerbe erneut deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro (seit dem 1. 1. 2019). Fest vereinbart sind bereits weitere Lohnsteigerungen für das Jahr 2020. Die Verordnung über Lohngruppen in unserem Gewerbe findet sich hier.

Trotz des harten Wettbewerbs im Reinigungsgewerbe setzen wir bei Söffge unverändert auf Konkurrenzfähigkeit durch Einsatz innovativer Technik, keinesfalls aber durch Lohn-Dumping. Auch deshalb, weil wir natürlich ständig qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unsere Aufgaben gewinnen möchten.

So können sich unsere Kunden sicher sein, dass auch im neuen Jahr hochmotivierte Menschen alle anfallenden Reinigungsaufgaben zu ihrer vollen Zufriedenheit erledigen.